Kurz gesagtNach einem Unfall: Unfallstelle absichern, bei Verletzten Rettung (144) und Polizei (133) rufen, den Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Fotos machen und die Versicherung informieren. Die Werkstatt für die Reparatur können Sie meist selbst wählen.
Nach dem Unfall
- Unfallstelle absichern, Warnweste anziehen, Pannendreieck aufstellen.
- Bei Verletzten Rettung (144) und Polizei (133) rufen.
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Fotos machen.
- Versicherung informieren.
Reparatur
Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob ein Gutachten nötig ist. Viele Werkstätten rechnen bei Haftpflicht- und Kaskoschäden direkt mit der Versicherung ab. Fragen Sie danach, wenn Sie ein Angebot anfordern.
Häufige Fragen
Darf ich die Werkstatt nach einem Unfall selbst wählen?
In der Regel ja. Klären Sie vorher mit Ihrer Versicherung, ob ein Gutachten nötig ist.
Rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab?
Viele Werkstätten tun das bei Haftpflicht- und Kaskoschäden. Fragen Sie bei der Anfrage danach.