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KFZ-Service

Pickerl (§57a-Begutachtung)

Pkw brauchen das erste Pickerl drei Jahre nach der Erstzulassung, dann nach zwei Jahren und danach jedes Jahr. Verbinden Sie den Termin mit dem Reifenwechsel.

Kurz gesagtPkw brauchen in Österreich das erste Pickerl (§57a-Begutachtung) drei Jahre nach der Erstzulassung, dann nach zwei Jahren und danach jährlich (3-2-1-Regel). Die Begutachtung ist ab einem Monat vor bis vier Monate nach dem gelochten Monat möglich.

Fristen

Die Begutachtung ist ab einem Monat vor dem gelochten Monat bis vier Monate danach möglich. Das Monat steht auf der Plakette an der Windschutzscheibe.

Was geprüft wird

  • Bremsen, Lenkung, Fahrwerk
  • Licht und Beleuchtung
  • Reifen und Räder, inklusive Profiltiefe
  • Abgase und Umweltwerte
  • Karosserie, Rost und Sicht

Mängel und Ergebnis

Leichte Mängel werden notiert, das Pickerl gibt es trotzdem. Bei schweren Mängeln müssen Sie diese beheben lassen, bevor das Pickerl ausgestellt wird. Bei Gefahr im Verzug darf das Auto nicht mehr gefahren werden.

Tipp: Lassen Sie das Pickerl im Herbst oder Frühjahr gemeinsam mit dem Reifenwechsel machen. Das spart einen Werkstattbesuch.

Häufige Fragen

Wie oft brauche ich ein Pickerl?

Nach dem 3-2-1-Schema: erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung, dann nach zwei Jahren, danach jedes Jahr.

Wie lange kann ich mit abgelaufenem Pickerl fahren?

Die Begutachtung ist bis vier Monate nach dem gelochten Monat möglich. Danach fahren Sie ohne gültiges Pickerl und riskieren eine Strafe.

Kann ich Pickerl und Reifenwechsel kombinieren?

Ja. Viele Werkstätten machen beides in einem Termin. Wählen Sie bei der Anfrage beide Leistungen oder schreiben Sie es in die Nachricht.

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